Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen eingeschränkt

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Der Oberbergischer Kreis im Naturpark Bergisches Land erlässt eine Allgemeinverfügung um Gewässer und Tierarten zu schützen

Hitze und Trockenheit machen sich auch an den Bächen, Flüssen und Seen im Oberbergischen Kreis bemerkbar. In den Gewässern sind die Wasserstände aktuell sehr niedrig. "Dieser Zustand hat sich durch den konstanten Wassermangel in den vergangenen Jahren noch verstärkt", sagt Umweltdezernent Frank Herhaus.

Aus diesem Grund wurde seitens des Umweltamtes des Oberbergischen Kreises eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von Wasserentnahmen für alle Gewässer (Bäche, Gräben, Flüsse, natürliche Seen) im Kreisgebiet des Oberbergischen Kreises erlassen.

Verboten sind damit jegliche Wasserentnahmen zwischen dem 01. April und dem 31. Oktober eines Jahres im Rahmen des Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauchs, ausgenommen sind Entnahmen aus den Flüssen Agger und Wupper.

Ausgenommen von dem Verbot sind ebenfalls Wasserentnahmen zum Tränken von Vieh im Rahmen der Vorgaben des Landeswassergesetzes NRW sowie das Entnehmen durch Schöpfen mit Handgefäßen, z. B. Eimer oder Gießkannen.

Wasserentnahmen im Rahmen von so genannten “Wasserrechtlichen Erlaubnissen“ im Zuständigkeitsbereich des Oberbergischen Kreises sind zwischen dem 01. April und dem 31.Oktober eines Jahres auf maximal 30 % der Wasserführung am Entnahmepunkt beschränkt.

Dass sich diese Situation in absehbarer Zeit entspannt, kann Frank Herhaus nicht erkennen: "Selbst, wenn es kurzfristig ab und zu etwas Regen gibt, wird sich die Lage nicht so schnell verbessern. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass die Gewässer nicht noch zusätzlich belastet werden", sagt Frank Herhaus zu dem kürzlich verfügten Verbot, Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Oberbergischen Kreis zu entnehmen.

Aber gerade wegen der anhaltenden Trockenheit bewässern viele Bürgerinnen und Bürger ihre Gärten und nutzen dafür Oberflächenwasser. "Ein paar Gießkannen voll Wasser für den privaten Bedarf zu schöpfen, scheint auf den ersten Blick nicht problematisch zu sein. Aber die Vielzahl der Wasserentnahmen zum Beispiel durch elektrische Pumpen führt zu Problemen, denn Bäche und Flüsse werden dadurch zusätzlich geschwächt", sagt der Kreisumweltdezernent.

Auch in diesem Jahr liegen die bisher gefallenen Regenmengen erneut weit unter dem langjährigen Durchschnitt. Die Mitarbeitenden des Umweltamtes prüfen seit dem Frühjahr regelmäßig den Zustand der Gewässer im Kreisgebiet. "Bei einigen Bachläufen liegen schon seit Anfang Juni Gewässerabschnitte trocken", erläutert Frank Herhaus.

Diese außerordentliche Trockenheit beeinflusst den Zustand der Gewässer zunehmend und der Rückgang der Wasserstände hat Folgen für die Natur. "Dieses Defizit wirkt sich auch auf Pflanzen und Tiere aus. Gewässer sind nicht nur Lebensraum für viele Amphibien, Fisch- und Insektenarten. Sie sind auch überlebensnotwendig für den Bestand vieler an Land lebender Tierarten", sagt Frank Herhaus.

Er appelliert an das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger, dass der sogenannte"Gemeingebrauch" der Flüsse und Bäche jetzt im Oberbergischen Kreis und in vielen anderen Regionen im Land eingeschränkt bzw. verboten ist. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Oberbergischen Kreises unter: www.obk.de/oeffbek (Nr. 119 vom 13.07.2022; Beschränkung von Wasserentnahmen) eingesehen werden.

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