Förderung zur Instandsetzung und Unterhaltung naturnaher touristischer Infrastrukturen

© Stadt Wermelskirchen

Auf der Basis der FöNa-Richtlinien (Förderrichtlinie Naturschutz) werden dem Naturpark Bergisches Land durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) jährlich ca.  100.000,- € in Aussicht gestellt, um Unterhaltungsmaßnahmen für naturnahe, touristische Infrastrukturen durchführen zu können. Das sind beispielsweise Instandsetzungen von Wanderwegen (Fußgängerbrücken), Erneuerung bestehender Erholungseinrichtungen (Sitzbänke), Umweltbildungsmaßnahmen (Erneuerung Beschilderung Themenwege), Maßnahmen der Besucherlenkung. Grundsätzlich sind nur Infrastrukturen förderfähig, die schon bestehen und einen entsprechenden Sanierungsbedarf haben. Dabei beträgt die Fördersumme max. 80% jeder einzelnen Maßnahme. Einen Förderantrag können Gemeinden, Städte oder auch Vereine im Naturparkgebiet stellen.

Zur Antragstellung bitten wir um folgende Unterlagen:

  • eine Beschreibung der Situation im IST-Zustand sowie der notwendigen Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen (Art, Umfang, Zeitraum) mit farbigen Fotos (Zustand aktuell), soweit dies nach der Art der jeweiligen Maßnahme möglich ist
  • ein Übersichtsplan zur Lage im Raum (mindestens 1:10.000 maximal 1:50.000), in dem die durchgeführten Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen markiert und nummeriert sind
  • ein Einzelplan (mindestens 1:500 maximal 1:2.000) bzw. Luftbilder mit flächenscharfer Darstellung der Maßnahmen und allenfalls zweckdienlichen Zusatzinformationen (z.B. Angabe von links oder rechts des Weges)

Nach der Vorprüfung der Unterlagen stellen wir Ihnen das Formular für den Verwendungsnachweis mit dem Bewilligungsbescheid zu. Die Arbeiten dürfen nicht vor Zusendung des Bewilligungsbescheides begonnen werden und müssen zu einem bestimmten Termin abgeschlossen sein. Der Verwendungsnachweis ist zweifach auszustellen und fristgerecht an den Naturpark zu senden.

Die genauen Fristen und Daten können Sie dem Anschreiben entnehmen.

Bitte informieren Sie sich – bei Bedarf - auf der Internetseite des MUNLV über die FöNa-Richtlinien und die damit verbundenen Fördermöglichkeiten. Bitte achten Sie darauf, dass typische Maßnahmen des Naturschutzes wie die Pflege von Biotopen (Mahd, Freischnitte, etc.) nicht im Vordergrund für die Förderung im Rahmen der Naturparkpauschale stehen. Diese Maßnahmen sollen in erster Linie bei den Fachstellen des Naturschutzes (Untere Naturschutzbehörde) beantragt werden. Die FöNa-Richtlinie finden Sie mit Click auf den Button.

ANSPRECHPARTNER

Ariane Kautschke

Projektmanagement 
T: 0 2261-9163 111
ariane.kautschke@naturpark-bl.de

Jens Eichner

Geschäftsführer
T: 0 2261-9163 110
jens.eichner@naturpark-bl.de

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