Naturpark Bergisches Land

Struktur und Aufbau

Der Naturpark Bergisches Land feiert im Jahr 2023 sein 50. Jubiläum.
Er wurde 1973 als Zweckverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts) gegründet.

Der Zweckverband hat die Aufgabe, das Verbandsgebiet zu einem Naturpark gemäß
§ 27 Bundesnaturschutzgesetz einzurichten und zu betreiben.

Danach sind Naturparke einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

  • großräumig sind,
  • überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
  • sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders
          eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
  • nach den Erfordernissender Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
  • der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung
          geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu
         diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
  • besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern,
  • die Bildung für nachhaltige Entwicklung ermöglichen.

Naturparke sollen entsprechend ihren oben beschriebenen Zwecken unter Beachtung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt werden.

Das Verbandsgebiet hat eine Größe von 2.027 km² und der Naturpark zählt damit zu den größten Naturparken in Deutschland. 

Mitglieder des Zweckverbandes „Naturpark Bergisches Land“ sind der Oberbergische Kreis, der Rheinisch-Bergische Kreis und der Rhein-Sieg-Kreis sowie die kreisfreien Städte Köln, Remscheid, Solingen und Wuppertal.

Sitz des Naturparks Bergisches Land ist Gummersbach, die Kreisstadt des Oberbergischen Kreises.

Organe des Zweckverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.

Die Verbandsversammlung besteht aus den Vertretenden der Verbandsmitglieder. Jedes Verbandsmitglied entsendet drei vertretungsberechtigte Personen mit je einer Stimme in die Verbandsversammlung.
Die Verbandsversammlung beschließt über alle Angelegenheiten des Zweckverbandes, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.
Hierzu tritt die Verbandsversammlung in der Regel zweimal jährlich zusammen.

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